für Bewerberinnen und Bewerber aus Nicht-EU-Staaten
des jeweiligen Bewerbungsjahres
Für die Bewerbung einzureichen sind folgende Unterlagen:
Im Double-Degree-Track müssen bis spätestens zum obligatorischen Auslandsaufenthalt Englischsprachkenntnisse von mindestens C1 GER nachgewiesen werden.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind ein Bachelorabschluss (oder vergleichbarer Abschluss) in einem religions- oder sozialwissenschaftlichen Studiengang bzw. –fach.
Alternativ kommt auch ein Bachelorabschluss oder diesem gleichwertiger Abschluss in einer kultur- oder sozialwissenschaftlichen Studienrichtung mit dem Nachweis vertiefter Kenntnisse religionswissenschaftlich relevanter Inhalte in Frage.
Zudem müssen Kenntnisse der englischen Sprache (B2 GER bzw. C1 GER für den Double-Degree-Track) nachgewiesen werden. Näheres regelt die Zugangs- und Zulassungsordnung (ZZO).
Für Studiengänge mit einer Zulassungsbeschränkung sind die formalen Zulassungsvoraussetzungen in einer sogenannten "Zugangs- und Zulassungsordnung" festgehalten. In diesen Zugangs- und Zulassungsordnungen ist im Detail definiert, ob zur Bewerbung für einen bestimmten Bachelor- oder Masterstudiengang bspw. ein Praktikum oder eine Aufnahmeprüfung notwendig sind.