Für den fächerübergreifenden Bachelor sind entweder ein achtwöchiges Praktikum (10 LP) oder zwei vierwöchentliche Praktika (je 5 LP) mit einem entsprechenden Praktikumsbericht verpflichtend.
Sie werden in einem für die Fächer relevanten Berufsfeld außerhalb von Universität und Schule absolviert. Der Nachweis ist Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit. Die Leistungspunkte für das Praktikum/ die Praktika werden nur in Verbindung mit einem Praktikumsbericht angerechnet.
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Zeitpunkte und Termine
Empfohlen wird, wenn man zwei vierwöchige Praktika machen möchte, das erste nach dem dritten Semester und das zweite zwischen dem fünften und sechsten Semester zu planen. Wählt man ein achtwöchiges Praktikum, sollte es zwischen dem dritten und sechsten Semester liegen. Alle Praktika werden jeweils in der vorlesungsfreien Zeit absolviert.
Institutionen, Behörden, Unternehmen etc. haben in der Regel eine längere Vorlaufzeit bei der Vergabe von Praktikumsplätzen (bis zu sechs Monaten). Daher: rechtzeitig bewerben!
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Bereiche und Branchen
Für die Studienfächer relevante Berufsfelder außerhalb von Universität und Schule ergeben sich vor allem aus der jeweils gewählten Fächerkombination. Für das Fach Religionswissenschaft kommen vielfältige Bereiche in Frage: Politik (Ministerien, Parteien etc.), Verlage, Medien (Radio, Fernsehen), Kultur (Museen, Archive), kommunale, staatliche und soziale Einrichtungen, aber auch Wirtschaftsunternehmen sowie die Dienstleistungs- und IT-Branche.
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Praktikumsbestätigung
Zuweilen benötigen Sie eine Bescheinigung der Universität aus der hervorgeht, dass Ihr Praktikum ein Pflichtpraktikum ist. Diese Bestätigung erhalten Sie im Akademischen Prüfungsamt.
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Versicherung während des Praktikums
Ob während des Praktikums eine Unfallversicherung nötig ist und wo diese abgeschlossen werden kann, kommt zunächst darauf an, wo das Praktikum abgeleistet wird und worin die Tätigkeit besteht.
In der Regel sind sie pauschal über die Landesunfallkasse abgesichert. Es empfiehlt sich jedoch, sich detailliert bei der Landesunfallkasse (http://www.guvh.de/) zu erkundigen, da die Spezifika Ihrer Praktikumstätigkeit ausschlaggebend sind
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Praktikumsbericht
Der Bericht soll etwa 8 Seiten umfassen. Formal und inhaltlich ist folgendes zu beachten:
- Die Titelseite enthält: Name, Vorname, Semesteranschrift, Emailadresse, Studiengang/Fächerkombination, Name und Anschrift des Praktikumsbetriebss sowie die Angabe über Dauer des Praktikums/Zeitraum
- Kurze Beschreibung der Bewerbungsphase (Begründung der Wahl der Institution etc., Fragen zur Berufsfelderkundung)
- Kurze Vorstellung des Unternehmens, Museums, Abteilung etc.
- Erläuterung der Tätigkeit im Praktikum (ggf. einschließlich der verwendeten Methoden zur Beantwortung der Eingangsfragen, Darstellung der Beobachtungen)
- Betreuung im Praktikum
- Reflexion des Praktikums in Bezug auf Studium und Berufsvorstellungen (einschließlich Reflexion und Vorgehensweise
- Schlussfolgerungen
Ein Beispiel für einen Praktikumsbericht finden sie hier
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