Allgemeine Informationen zu Prüfungen

Auf dieser Seite finden Sie grundlegende Modalitäten zu schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Institut für Religionswissenschaft sowie Informationen zu Besonderheiten einiger Modulprüfungen.

Grundsätzliche Regeln

  • Prüfungen in den Modulen des Instituts für Religionswissenschaft im Rahmen des Fächerübergreifenden BA Fach Religionswissenschaft / Werte und Normen, des M.Ed. Fach Werte und Normen und des Ergänzungsstudiengangs Drittes Fach, Fach Werte und Normen sind in einem festgelegten und von der Institutskonferenz bekanntgegebenen Prüfungszeitraum abzulegen.
  • Prüfungshausarbeiten werden spätestens zu einem vorgegebenen Stichtag im Geschäftszimmer des Instituts für Religionswissenschaft (Appelstraße 11a, 30167 Hannover, Raum A408) abgegeben bzw. dem Geschäftszimmer fristgerecht postalisch zugestellt. Beachten Sie hierfür auch die aktuellen Regelungen des Instituts zum Umgang mit Corona.
  • Außerhalb des Prüfungszeitraums abgelegte Prüfungen, zu spät eingegangene Prüfungsarbeiten oder nicht formgerecht eingereichte Prüfungen gelten als "nicht bestanden".
  • Klausuren und mündliche Prüfungen in den Studiengängen des Instituts sind über das Prüfungsamt im vorgegebenen Meldezeitraum anzumelden. Alle übrigen Prüfungen werden bei der Prüferin oder dem Prüfer (i.d.R. zu Semesterbeginn) angemeldet.
  • Mit der Themenausgabe gilt eine Prüfung als angetreten. Eine nicht angemeldete Prüfung ist ungültig.

Spezifische Informationen

  • Mündliche Prüfungen

    Mündliche Prüfungen müssen im Anmeldezeitraum beim Prüfungsamt angemeldet werden. Gibt es im jeweiligen Studiengang keinen Anmeldezeitraum, muss die Anmeldung bei dem oder der jeweiligen Prüfenden bis zum 23. Dezember (Wintersemester) bzw. 31. Mai (Sommersemester) erfolgen.

    Meldezeiträume im Fächerübergreifenden Bachelor Religionswissenschaft/ Werte und Normen
    Meldezeiträume im Master of Education Werte und Normen

    Die mündlichen Prüfungen finden in der Regel in der letzten Vorlesungswoche oder der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit statt. Die genauen Prüfungstermine bzw. -zeiten werden von den Lehrenden vorgegeben.

  • Klausuren (Prüfungsleistung)

    Klausuren müssen im Anmeldezeitraum beim Prüfungsamt angemeldet werden. In der Regel finden Klausuren im direkten Anschluss an die belegte Veranstaltung statt. Wird eine Klausur nicht bestanden, findet innerhalb des zentral festgelegten Wiederholungszeitraumes eine Wiederholungsklausur statt.

    Meldezeiträume im Fächerübergreifenden Bachelor Religionswissenschaft/ Werte und Normen
    Meldezeiträume im Master of Education Werte und Normen
  • Hausarbeiten (Prüfungsleistungen)

    Hausarbeiten im Rahmen des Fächerübergreifenden Bachelors Religionswissenschaft/ Werte und Normen und Master of Education Werteund Normene müssen nicht beim Prüfungsamt sondern bei der oder dem jeweiligen Prüfenden des Instituts für Religionswissenschaft angemeldet werden.

    Hausarbeiten werden mit der entsprechenden Lehrperson besprochen und müssen nach Themenausgabe bearbeitet werden. Wird eine Hausarbeit nicht oder nicht fristgerecht abgegeben, gilt sie als "nicht bestanden".

    Bei der Abgabe der Hausarbeit muss eine Eigenständigkeitserklärung sowie eine ausgefüllte Bescheinigung über eine erbrachte Prüfungsleistung. Diese finden sich unter der Rubrik "Dokumente für Studien- und Abschlussarbeiten".

    Dokumente zur Hausarbeit
    zum Download

Modulspezifische Besonderheiten

  • Prüfungsleistungshausarbeiten im Modul „EF Religionen und Weltanschauungen (FüBa) & „Einführung in die allgemeine Religionsgeschichte“ (BA Politikwissenschaft & BA Sozialwissenschaft)

    Studierende beider Module schließen das jeweilige Modul mit einer 10 bis 15-seitigen Hausarbeit ab. Studierende des BA Politikwissenschaft und des BA Sozialwissenschaft müssen sich für diese Prüfungsleistung beim Prüfungsamt während des Anmeldezeitraums anmelden, Studierende des FüBa-Studiengangs brauchen dies nicht zu tun.

    Sie sprechen selbstständig einen Lehrenden in diesem Modul an und besprechen mit ihr oder ihm die weitere Vorgehensweise. Sobald das Thema formuliert und somit ausgegeben ist, gilt die Prüfung als angetreten. Die Lehrenden in diesem Modul geben den Abgabetermin jeweils zu Beginn des Semesters bekannt.

  • Prüfungsleistungsklausur im Modul „EF Religionswissenschaft (FüBa) bzw. „Geschichte und Theorien der Religionswissenschaft“ (BA Politikwissenschaft & BA Sozialwissenschaft)

    FüBa: „EF Religionswissenschaft“

    Das Modul „EF Religionswissenschaft“ wird mit einer Prüfungsleistungsklausur am Ende der Vorlesungszeit des Sommersemesters abgeschlossen. Für die Teilnahme an der Prüfungsleistungsklausur müssen Studierende alle drei Lehrveranstaltungen des Moduls absolviert haben.

    Die Prüfungsleistungsklausur wird in der Regel in der letzten Sitzung des Seminars „Neuere Diskussionen in der Religionswissenschaft“ oder in der ersten vorlesungsfreien Woche danach geschrieben. Sollten Studierende die Klausur beim ersten Versuch nicht bestehen, findet eine Nachschreibeklausur im Wiederholungsprüfungszeitraum des FüBa-Studiengangs statt (i.d.R. die letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit). Die Termine der Prüfungsleistungsklausur werden zu Beginn des Semesters auf der Website der Abteilung Religionswissenschaft und in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

    Für diese Prüfung müssen sich Studierende im Anmeldezeitraum beim Prüfungsamt anmelden.


    BA Sozialwissenschaft & BA Politikwissenschaft: „Geschichte und Theorien der Religionswissenschaft“

    Das Modul „Geschichte und Theorie der Religionswissenschaft“ wird mit einer Prüfungsleistungsklausur abgeschlossen. Für die Teilnahme an der Prüfungsleistungsklausur müssen Studierende alle zwei Lehrveranstaltungen des Moduls absolviert haben.

    Im Wintersemester können Studierende die Prüfungsleistungsklausur zusammen mit der Studienleistungsklausur im Rahmen der Vorlesung „Einführung in die Religionswissenschaft“ als Studien- und Prüfungsleistungsklausur schreiben. Sie weicht von der reinen Studienleistungsklausur ab. Die Klausur wird in der Regel in der letzten Sitzung der Vorlesung oder der ersten vorlesungsfreien Woche danach geschrieben.

    Im Sommersemester bieten wir für dieses Modul eine gesonderte Prüfungsleistungsklausur an. Die Prüfungsleistungsklausur wird in der Regel in der letzten Sitzung des Seminars „Neuere Diskussionen in der Religionswissenschaft“ oder in der ersten vorlesungsfreien Woche danach geschrieben.

    Sollten Studierende die Klausur beim ersten Versuch nicht bestehen, findet eine Nachschreibklausur im Wiederholungsprüfungszeitraum des FüBa-Studiengangs statt (i.d.R. die letzten drei Wochen der vorlesungsfreien Zeit). Die Termine der Prüfungsleistungsklausur werden zu Beginn des Semesters auf der Website der Abteilung Religionswissenschaft und in der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.

    Für diese Prüfung müssen sich Studierende im Anmeldezeitraum beim Prüfungsamt anmelden.