Informationen zum Vorziehen von Leistungen

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Immer wieder gibt es die studentische Anfrage, ob Veranstaltungen, die im Rahmen des Fächerübergreifenden Bachelors belegt werden, bereits für das Masterstudium angerechnet werden können.

Hierzu gibt es außer einer Kann-Bestimmung bislang keine einheitliche Regelung für die Philosophische Fakultät. Bislang waren es daher individuelle Vereinbarungen zwischen einzelnen Lehrenden und Studierenden des Instituts für Religionswissenschaft, die solche Anrechnungen im Einzelfall möglich machten – aber auch zu administrativen Problemen und hohem Verwaltungsaufwand führten.

Das Institut für Religionswissenschaft schafft nun Klarheit: Ab dem 15.03.2021 können keine FüBA-Leistungen mehr für das Masterstudium (M.Ed.) vorgezogen werden. Dies betrifft Studien- wie Prüfungsleistungen gleichermaßen.

Im Falle des schulischen Schwerpunkts bleiben Veranstaltungen von dieser Regelung unberührt, die in den anderen beiden Bezugsdisziplinen erbracht werden. Hierzu muss aber eine Vereinbarung mit den entsprechenden Verantwortlichen getroffen werden. Kontakt: Institut für Philosophie; Institut für Soziologie.